Die KI-Verordnung („EU AI Act“) bringt einen tiefgreifenden Wandel für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Europa – mit erheblichen Folgen für nahezu alle Branchen.
Seit dem 02.02.2025 gelten bereits Verbote bestimmter KI-Praktiken und die KI-Kompetenzpflicht. Zum 02.08.2025 sollten die nationalen Behörden benannt sein, was in Deutschland noch nicht der Fall ist. Außerdem gelten seit dem Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Besonders anspruchsvoll wird es ab dem 02.08.2026: Dann starten die Regelungen für Hochrisiko-KI und die weitreichenden Transparenzpflichten, zum 02.08.2027 folgen die letzten Pflichten.
„Der AI Act muss kein Bremsklotz sein: Proaktiv und pragmatisch umgesetzt, wird er zum Katalysator für vertrauenswürdige und innovative KI im Unternehmen.“
Wer ist betroffen? Alle Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen, müssen die KI-Verordnung in den Blick nehmen, unabhängig von der Größe. Schon der gelegentliche Einsatz des Microsoft CoPilot reicht aus.
Was ist zu tun? Starten sollten Unternehmen mit der Identifizierung und Risiko-Klassifizierung aller eingesetzten KI-Systeme. Je nach Einstufung – verboten, hochriskant oder geringes Risiko – ergeben sich konkrete Pflichten: von der Herstellung angemessener Kompetenz über Transparenzmaßnahmen bis zu weitreichenden Kontroll- und Managementmaßnahmen.
In der Praxis funktioniert dies dort, wo die Aufgaben klar verteilt sind. Einfach ist es dennoch nicht: Viele Details der neuen Regeln sind noch offen, klare Standards fehlen (noch), etliche Kommissions-Leitlinien sind noch nicht erlassen. Entscheidend ist hier, zu starten und plausible Lösungen zu finden. Hilfestellungen gibt es beim AI Office der EU-Kommission und neuerdings auch beim KI-Service Desk der Bundesnetzagentur
Chancen Wer die Umsetzung der KI-Verordnung jetzt proaktiv angeht, kann dies zugleich für Innovationschancen im Unternehmen nutzen. Unternehmen sollten eine KI-Governance etablieren, innerhalb derer die rechtlichen Anforderungen gewinnbringend umgesetzt werden können. Damit werden nicht nur die Kompetenzpflicht erfüllt, sondern Innovationschancen für das Unernehmen gehoben. Dr. Kristina Schreiber, Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, CIPP/E, Loschelder Rechtsanwälte, Köln